Gemäß Paragraph 9.1 des Reglements: "Einem ausländischen Bürger, der sich in einem Staat befindet, der nicht das Land seiner Staatsbürgerschaft ist, wird ein Visum nur dann erteilt, wenn er die Erlaubnis hat, sich länger als 90 Tage in diesem Land aufzuhalten.“ Mit anderen Worten, eine solche Grundlage kann in einigen Fällen ein Arbeits- oder Studienvisum sein.
So kann ein ausländischer Staatsbürger, der sich außerhalb seines Heimatlandes auf einem Kurzzeitbesuch befindet (Tourismus, Besuch von Freunden, Geschäftsreise, Teilnahme an Wettbewerben/Festivals), dort kein Visum erhalten. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn es in ihrem eigenen Land kein Konsulat gibt.